Weiterbildung zum/zur VerfahrenspflegerIn für Kinder und Jugendliche nach § 50 FGG und 70b FGG

Die Weiterbildung ist anerkannt von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.

Der nächste Kurs beginnt am 13./14.03.2009.
Die Weiterbildung vermittelt die für diese anspruchsvolle Aufgabe erforderlichen Qualifikationen. Die meisten der DozentInnen gehören zum Kreis des aktuellen Handbuchs für Verfahrenspflegschaft. Sie können sich für diese Weiterbildung ab sofort bewerben.

Ausschreibung als PDF

Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Dateien, die Sie hier herunterladen und ausdrucken können:

Anmeldebogen (PDF)

Fragebogen (PDF)

 

Weitere Informationen:

Christa Busch, Tel.: 069/6706-272
Email: mailfobi@paritaet.org