Weiterbildung wird gefördert-

Weiterbildungsförderung
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Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Seminarzuschüsse

linkBildungsprämie (erhöht seit 2010)
linkBildungsgutschein
linkQualifizierungsscheck (Hessen)
linkMeister-Bafög
linkAufstiegsstipendium
linkBegabtenförderung
linkWeGebAU
linkBildungsscheck (NRW)


Allgemeine Infos über unser Rabattsystem:

Die TeilnehmerInnen/Einrichtungen, die an einem oder mehreren Seminaren innerhalb eines Jahres teilgenommen haben und deren Teilnahmebetrag höher als € 199 war, bekommen einen Bildungsgutschein über 10% Rabatt bis zu maximal 100 € für eine neu zu buchende Veranstaltung in den zwei darauffolgenden Kalenderjahren.

Der Rabatt wird nicht bar ausbezahlt und verfällt nach zwei Jahren. Er ist übertragbar. Pro Veranstaltung kann durch den/die TeilnehmerIn jeweils nur 1 Gutschein eingelöst werden.

Für die Anmeldung über das Internet gibt es einen Rabatt von 5 € auf alle Angebote!

Sparschwein

 


Informationen zu den Förderangeboten


Bildungsprämie

Was ist das?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können - vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.

 

Komponenten der Bildungsprämie sind:

-der Prämiengutschein
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies gilt auch für fachspezifische Fortbildungen.

-das Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz eine Entnahme aus angespartem Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist und ohne Einkommensgrenze. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.

Wer wird gefördert?
Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro).

Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung

Wie wird gefördert?
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt (bis 31.12.2009: 154 Euro).

Die Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP) unterstützt Sie bei allen Fragen.
Kostenlose Hotline: 0800-26 23 000

Linkwww.bildungspraemie.info

 

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Bildungsgutschein

Was ist das?
Das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung.

Wer wird gefördert?
Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Der Arbeitsvermittler muss von der Notwendigkeit der Weiterbildung überzeugt sein. Das ist bspw. der Fall, wenn nach dem Kurs die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Auch Beschäftigte sind förderbar, und zwar innerhalb des WeGebAU-Programms (s.u.).

Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen von meist mehreren Monaten Dauer. Dazu gehören auch "Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf", früher kurz Umschulungen genannt. Die Dauer legt der Arbeitsberater auf dem Bildungsgutschein fest. Entsprechend muss sich der Empfänger dann selbst einen Kurs suchen. Die Arbeitsagenturen dürfen keine Bildungsanbieter empfehlen, halten aber häufig Listen von geförderten Kursen in der Region bereit.

Wie wird gefördert?
Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen, wie Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung.

Wer ist Ansprechpartner?
Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein in Frage kommt.

linkwww.arbeitsagentur.de

 

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Siegel Weiterbildung Hessen

Qualifizierungsscheck (Hessen)


Was ist das?
Ein Förderprogramm für Weiterbildung des Bundeslandes Hessen.

Wer wird gefördert?

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden aber auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen, sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn sie
- über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
- in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter und ihrer Qualifikation oder
- als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind.

Was wird gefördert?
Berufliche Fortbildungen, die außerbetrieblich und bei anerkannten Anbietern stattfinden.
Diese sollen in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.

Wie wird gefördert?
Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes erhalten Antragsteller ein Beratungsprotokoll, das an den Verein Weiterbildung Hessen linkwww.wb-hessen.de geschickt werden muss. Dieser stellt dann den Qualifizierungsscheck aus, der 50% der Kosten für eine Weiterbildung abdeckt, maximal jedoch 500€.

Wer ist Ansprechpartner?
Die Beratungsstellen des Landes. Eine Adressliste finden Sie unter linkwww.qualifizierungsschecks.de

 

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Meister-Bafög

Was ist das?
Eine staatliche Förderung für Aufstiegsfortbildungen. Sie soll Berufstätige nach einer ersten Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen.

Wer wird gefördert?

Nicht nur angehende Meister. Die Förderung gilt für viele Berufsbereiche. Vorraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung , oder ein vergleichbarer Abschluss. Die berufliche Qualifikation darf dem angestrebten Fortbildungsabschluss allerdings nicht gleichwertig sein.
2009 wird das Meister-Bafög für weitere Berufe geöffnet: Auch Fortbildungen zum Altenpfleger und Erzieher werden dann gefördert.

Was wird gefördert?
Aufstiegsfortbildungen wie "Meisterkurse" oder Lehrgänge, die zu einem vergleichbaren Abschluss führen. Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Wie wird gefördert?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer Höchstgrenze von 10226 € gefördert. Davon bezuschusst der Staat 30,5%, den Rest erhält der Teilnehmer als zinsgünstiges Darlehen. Außerdem gibt es Geld für den Lebensunterhalt - in Form von Zuschüssen und Darlehen. Die Höhe des Darlehens variiert nach Familienstand. Im Jahr 2009 will die Regierung das Programm aufstocken. Künftig sollen zum Beispiel Fortbildungswillige mit Kindern stärker finanziell unterstützt werden.

Wer ist Ansprechpartner?
Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten und nehmen auch die Förderanträge entgegen. Eine Liste der Anlaufstellen steht im Internet unter linkwww.meister-bafoeg.info

 

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Aufstiegsstipendium

Was ist das?
Stipendienprogramm für besonders begabte Berufstätige, die erstmals ein berufsbegleitendes oder ein Wollzeitstudium aufnehmen wollen. Das 2008 aufgelegte Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung.

Wer wird gefördert?
Kandidaten/-innen müssen eine Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Note 1.9 oder besser abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Wer die Kriterien erfüllt und bereits ein Studium begonnen hat, kann nur gefördert werden, wenn er zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen hat.

Was wird gefördert?
Die Stipendien gibt es für Vollzeit- und berufsbegleitende Studien, die an einer stattlichen oder staaltich anerkannten Hochschule stattfinden. Auch ein Fernstudium ist möglich.

Wie wird gefördert?
Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 650 € plus 80 € Büchergeld. Für Kinder unter zehn Jahren gibt es eine Betreuungspauschale von 113 € für das erste Kind und jeweils 85 € für jedes weitere. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang werden härhlich mit 1700 € gefördert. Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit laut Studienordnung.

Wer ist Ansprechpartner?
Zuständig ist die Stiftung Begabtenförderungswer berufliche Bildung in Bonn. Sie wählt im Auftrag des Bildungsministeriums die Stipendiaten aus und begleitet sie während des Studiums. Weitere Informationen gibt es auf linkwww.begabtenförderung.de und linkwww.aufstieg-durch-bildung.info

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Begabtenförderung

Was ist das?
Stipendienprogramm für begabte junge Fachkräfte.

Wer wird gefördert?

Personen unter 25 Jahre, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Die Altersgrenze verschiebt sich um bis zu drei Jahre, wenn sich Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst anrechnen lassen.

Was wird gefördert?
Die Stipendien gibt es für berufsbegleitende Studiengänge, fachbezogenen Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen und fachübergreifende Fortbildungen, zum Beispiel Sprachkurse.

Wie wird gefördert?
Die Stipendiaten erhlten bis zu 5100 €, verteilt auf drei Jahre. Bis zu dieser Höhe werden die Kosten für den Lehrgang, für Fahrten, Aufenthalt und Arbeitsmittel erstattet. Die Geförderten müssen sich fährlich mit maximal 180 € an den Lehrgangskosten beteiligen.

Wer ist Ansprechpartner?
Die sogenannte Zuständige Stelle. Das ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist, in der Regel sind es die Kammern. Weitere Informationen gibt es auf linkwww.begabtenfoerderung.de

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WeGebAU


Was ist das?
Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen".

Wer wird gefördert?
Beschäftigte über 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie Geringqualifizierte. als gering qualifiziert gilt etwa, wer keinen Berufsabschluss hat. Arbeitgeber, die Mitarbeiter freistellen, erhalten Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitsausfall.

Was wird gefördert?
Geringqualifizierte werden gefördertm wenn sie mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwerben. Über 45-Jährige werden unterstützt, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über eine arbeitsplatzbezogenene Anpassungsmaßnahme hinausgehen.

Wie wird gefördert?
Förderinstrument für die Beschäftigten ist der Bildungsgutschein, d.h., die Arbeitsagentur zahlt die Kurskosten und bezuschusst weitere Kosten der Weiterbildung.

Wer ist Ansprechpartner?
Die Agentur für Arbeit vor Ort. Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsberater.


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Bildungsscheck (NRW)

Was ist das?
Förderprogramm des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW).

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, die in Betrieben in Nordrhein-Westfalen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen beschäftigt sind. Die letzte betriebliche Weiterbildung des Antragstellers muss zwei Jahre her sien. Auch im Unternehmen mitarbeitende In- und Teilhaber und Berufsrückkehrer/-innen, zum Beispiel Frauen nach der Familienphase, können unter bestimmten Umständen per Bildungsscheck gefördert werden.

Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinausgehen. Die Qualifizierungen müssen anerkannte Anbieter durchführen.

Wie wird gefördert?
Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird ein Bildungsscheck ausgestellt. Er deckt 50% der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal jedoch 500 €.

Wer ist Ansprechpartner?
Die Bildungsberatungsstellen des Landes. Eine Adressliste gibt es auch linkwww.bildungsscheck.nrw.de

 

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Für Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der Anbieter.

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