
Zielgruppe:
Diplom-SozialarbeiterInnen, Diplom-SozialpädagogInnen, Diplom-PädagogInnen, Diplom-PsychologInnen, PsychotherapeutInnen für Kinder und Jugendliche, JuristInnen (RechtsanwältInnen)
Der Kurs ist ebenfalls geeignet zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit als Einzelvormund, Erziehungsbeistand oder im Kinderschutz.
Inhalt:
Das neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG gültig ab 01.09.2009) sieht weiterhin in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren die Bestellung eines Verfahrensbeistands für das betroffene Kind vor und konkretisiert die Voraussetzungen für eine Bestellung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren eingebracht werden und das Kind nicht zu einem bloßen Objekt des Verfahrens wird.
Die Weiterbildung vermittelt die für diese anspruchsvolle Aufgabe erforderlichen Qualifikationen.
Ausgewiesene ExpertInnen der verschiedenen Disziplinen vermitteln Kenntnisse im Familien- und Jugendhilferecht sowie im Verfahrensrecht, in der Entwicklungspsychologie und in der sozialen Arbeit.
Die meisten unserer DozentInnen gehören zum Kreis der AutorInnen des Handbuchs für Verfahrenspflegschaft, das zur Zeit im Hinblick auf die rechtlichen Veränderungen überarbeitet wird.
Während des Kurses können die TeilnehmerInnen ihre kommunikativen und mediativen Kompetenzen in exemplarischen Fallbearbeitungen erproben.
Im Verlauf der Weiterbildung gehen wir ebenfalls ein auf die Erfahrungen mit der eigenständigen Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in gerichtlichen und behördlichen Verfahren in Großbritannien, Frankreich und den USA.
Die Themen der Kursbausteine:
1. Einführung
2. Intensivwoche:
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Rechtliche Grundlagen des Verfahrensbeistand
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Erfahrungsberichte aus der Praxis der bisherigen „VerfahrenspflegerInnen“
3. Kommunikation mit Kindern in Krisensituationen
4. Psychologische Aspekte der Interessenvertretung
5. Zum Umgang mit traumatisierten Kindern
6. Kindeswohl - Kindeswille
7. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands I
8. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands II
9. Rolle und Aufgaben in Verfahren zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
10. Abschlusskolloquium
Zeitumfang des Weiterbildungslehrgangs:
216 Unterrichtsstunden in acht Wochenendseminaren, einem Wochenseminar und einem Abschlusskolloquium sowie Regionalgruppentreffen
FachreferentInnen:
Prof. Dr. Ludwig Salgo, Jurist, Fachhochschule und Universität Frankfurt
Corina Weber, Juristin, Diplom-Sozialpädagogin, Verfahrenspflegerin u. a.
Axel Bauer, Familienrichter, Amtsgericht Frankfurt a. M.
Verantwortlich: Maria Rocholl
Bitte fordern Sie die ausführlichen Bewerbungsunterlagen an.
Kursbeginn: 23.-24.04.2010
Kursabschluss: 08.-09.04.2011
Veranstaltungsort: hoffmanns höfe, Frankfurt am Main
Teilnahmebeitrag: EUR 1.680,– zzgl. EUR 120,– Prüfungsgebühr.
Der Teilnahmebeitrag enthält die Lehrgangskosten, Unterrichtsmaterialien, Kaffee/Tee/Kuchen und kalte Getränke in den Pausen.
Der Teilnahmebeitrag kann in 10 Monatsraten bezahlt werden.
Mittag- und Abendessen, sowie Übernachtung/Frühstück kann individuell im Tagungshaus gebucht werden.
Kontakt:
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
069/6706-272 oder -225, FAX: 069/6706-203
fobi@paritaet.org
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